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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsbestimmungen der K-Fit
Selbstbedienungsfitnesscenter

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis an allen Standorten der K-FIT AG (als Marke K-Fit) mit ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend jeweils als Mitglieder bezeichnet.

2. Die K-Fit, Selbstbedienungsfitnesscenter mit Hauptsitz in 3123 Belp, Aemmenmattstrasse 43, stellt dem Mitglied Ausdauer, Fitnessgeräte, Freihantel-, Funktionalbereiche und allgemeine Infrastruktur während der angeschlagenen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Benutzung der Einrichtungen ist auf die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Dauer beschränkt und erfolgt auf eigenes Risiko. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift (digital), das ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied einen Arzt zu konsultieren. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr und K-Fit lehnt jegliche Haftung infolge fehlender Tauglichkeit und Gesundheit ab. Seitens des Fitnesscenter besteht für das Mitglied kein Versicherungsschutz.

3. Mitglieder profitieren bei verschiedenen Krankenversicherern von Beiträgen der Krankenkasse an das Fitnessabo aufgrund des QualiCert-Zertifikats, welches an K-Fit vergeben wurde. K-Fit hat keinen Einfluss darauf, welche Krankenkassen das QualiCert-Zertfikat anerkennen. K-Fit übernimmt deshalb explizit keine Garantie oder Verantwortung dafür, dass die Krankenkasse des Mitglieds einen Kostenbeitrag an irgendein Abonnement von K-Fit bezahlt.

4. Die K-Fit, Selbstbedienung-Fitnesscenter, wird permanent mit Video-System überwacht und aufgezeichnet.

5. Für Jugendliche unter 18 Jahre ist eine Mitgliedschaft nur mit Angabe des rechtlichen Betreuers möglich. Personen unter 16 Jahre können nur Mitglied werden, wenn der K-Fit per Mail an [email protected] ID-Kopien vom Mitglied sowie deren rechtlichen Betreuer samt Unterschriften gesendet werden. Dann wird K-Fit das gewünschte Abo für die Person lösen. Des Weiteren kann die unter 16 Jahre alte Person nur ein Flexi Abo oder Jahresabo mit einmaliger Zahlung lösen. Es muss zwingend auch ein Einführungstraining für 49 CHF im Kundenportal mit einem Personal Coach bezahlt, gebucht und durchgeführt werden, ansonsten ist kein Abo möglich.

6. Der K-Fit Vertrag wird für eine vertraglich geregelte Dauer abgeschlossen, beginnend mit dem Startdatum laut Vertrag. Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Admingebühr von CHF 30.- erhoben (kein Depot).

7. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, auch E-Mail-Adresse falls angegeben) der K-Fit spätestens innert 14 Tagen mitzuteilen. Kosten, die der K-Fit dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht in gegebener Frist mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

8. Der Vertrag erneuert sich nach Ablauf der vertraglich geregelten Dauer stillschweigend. Ab diesem Zeitpunkt läuft der Vertrag unbefristet und zu denselben Konditionen weiter. Davon ausgenommen sind Aktionen und Spezialangebote, welche der Kunde vor diesem Zeitpunkt erworben hat und über diesen Zeitpunkt hinaus andauern. Diese Aktionen und Spezialangebote werden nach Ablauf automatisch auf ein Connected Abo geändert. Ab dem Zeitpunkt, da die Aktionen und Spezialangebote auf ein Connected Abo geändert wurden, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht auf das Ende jedes Monats zu, welches unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist ausgeübt werden kann. Dieses monatliche Kündigungsrecht steht denjenigen Personen nicht zu, welche durch eine einmalige Vorauszahlung eine Vergünstigung (Preisreduktion oder zusätzliche/r Gratismonat/e) erwirkt haben. Diese Personen können erst nach Ablauf des letzten Monats Ihres mit Vergünstigung erworbenen Abonnements kündigen. Für alle Abonnemente von K-Fit gilt, dass sie nur per E-Mail oder in der App gekündigt werden können. Sind Zahlungsausstände vorhanden ist eine Kündigung nicht möglich.

9. Bei Umzug in eine andere Stadt/Kanton steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. In diesem Fall hat die Kündigung per E-Mail zu erfolgen. Die E-Mail muss die Ab- oder Anmeldebestätigung enthalten. Dies gilt jedoch nur, sofern im Umkreis von 30 Kilometern zum neuen Wohnort in Luftlinie gemessen kein K-Fit Selbstbedienungsfitnesscenter zur Verfügung steht. K-Fit behält sich hiermit explizit das Recht vor, Personen, welchen durch Vorauszahlung eine Vergünstigung gewährt wurde, den Gegenwert der vollen Vergünstigung bei Auszahlung des Restbetrages zu verrechnen.

10. Jeder Kunde hat das Recht sein Abonnement gegen eine Gebühr von CHF 15.00 pro Monat beliebig lange auszusetzen.

11. Die anderweitige Nichtausübung der vertraglichen Aktivitäten berechtigt das Mitglied nicht zur Rückforderung oder Reduktion des Mitgliederbeitrags und hat keine Auswirkungen auf die Dauer des Vertrags. Eine vorübergehende Einschränkung oder Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen, berechtigt das Mitglied ebenfalls nicht zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit, Rückforderung oder Reduktion des Mitgliederbeitrags (oder sonstigem Schadenersatz) oder zu einer Kündigung des Vertrags. Eine Einschränkung oder Unmöglichkeit der Nutzung kann sich auch daraus ergeben, dass das Mitglied aufgrund behördlicher Anordnungen der K-Fit ein Gesundheits-, Test-, Impf- oder sonstiges Zertifikat vorweisen muss, um die Einrichtungen nutzen zu können. Die K-Fit kann in solchen Fällen dem Mitglied den Ausfall der Nutzung aus Kulanz nach eigenem Ermessen gutschreiben. Das Mitglied hat aufgrund der allfällig beschränkten Platzzahl zudem Wartezeiten in Kauf zu nehmen.

12. Das Mitglied hat bei vorzeitigem Vertragsausstieg das Recht K-Fit ein zumutbares und solventes Ersatz-/Neumitglied der K-Fit vorzuschlagen, sofern der Neukunde den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt und keine Zahlungsschuld des bisherigen Mitglieds vorliegt. Für eine Umschreibung in obliegender Sache wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- erhoben.

13. Mit dem Badge (Zutrittskarte) oder mit dem in der App zur Verfügung gestellten QR-Code erhält das Mitglied Zutritt ins Center und ist berechtigt, dieses während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme des Badges oder des QR- Codes ist der Zutritt oder Aufenthalt im Center nicht möglich und nicht erlaubt.

14. Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Badge (Zutrittskarte), muss die K-Fit unverzüglich informiert werden (per Mail auf [email protected] oder telefonisch 031 544 31 66), damit der Badge gesperrt werden kann. Ein neuer Badge, gültig auf das persönliche Abo, wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- per Post zugestellt. Sollte die verspätete oder ausbleibende Verlustmeldung die rechtzeitige Sperrung verhindern und wird K-Fit dadurch geschädigt, so ist das säumige Mitglied zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

15. Bei Missbrauch des Badges oder des QR-Codes (Fremdübertragung, zwei und mehr Personen auf einem Badge oder mit dem QR-Code reinlassen oder dergleichen) wird auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr (Busse) inklusive Schadenersatz in der Höhe von pauschal CHF 250.- ausgestellt. Dasselbe gilt, wenn das Mitglied trotz Zahlungsrückstand und somit gesperrtem Badge das Gym betritt. Wir behalten uns vor, wegen Hausfriedensbruch Strafanzeige zu erstatten und/oder einen Ausschluss des fehlbaren Mitgliedes ohne Vorankündigung und ohne Beitragsrückzahlungen zu vollziehen.

16. Das Mitglied versichert, dass es mit der Handhabung der Fitnessgeräte vertraut ist und ohne Aufsicht und eigenständig trainieren kann. Wenn nicht, besteht die Pflicht, sich vor dem ersten Training instruieren zu lassen. Jedes Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit gegen Bezahlung eine Instruktion im Kundenportal zu buchen (z.B. Einführungstraining für 49 CHF die Stunde oder Personal Coaching inkl. personalisiertem Trainingsplan für 79 CHF die Stunde).

17. Die Fitnessmaschinen müssen sachgemäss benutzt werden, und die Sitz- und Liegeflächen mit einem Trainingshandtuch abgedeckt werden. Übermässige Lärmentwicklung und störende Geräusche sind zu vermeiden. Telefonieren ist ausschliesslich in den Eingangszonen erlaubt. Der Gebrauch von Fortbewegungsmitteln jeglicher Art ist in den Räumen der K-Fit untersagt (zum Beispiel Fahrräder, Trottinette, Skateboard etc.).

18. Das Mitglied verpflichtet sich zudem, alle Einrichtungsgegenstände sorgfältig zu benutzen, sowie jegliche Sachbeschädigung zu vermeiden. Schäden, die auf eine den Benutzungsbestimmungen widersprechende Handhabung zurückzuführen sind, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

19. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern und Tieren ist nicht erlaubt. Je nach Vertragsmodell ist der Vertragsinhaber berechtigt, eine Begleitperson mitzubringen. Der Vertragsinhaber ist verpflichtet, diese Person über sämtliche vertraglichen Nutzungsvoraussetzungen und vertraglichen Nutzungsbestimmungen (inklusive Hausordnung) der K-Fit Selbstbedienungsfitnesscenter zu informieren und hat dafür zu sorgen, dass die Begleitperson diese Verpflichtungen einhält. Der Vertragsinhaber ist gegenüber K-Fit für das Verhalten seiner Begleitperson verantwortlich.

20. K-Fit ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Center aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte des Centers und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

21. Das Personal der K-Fit ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Centers, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Kontrollen muss sich das Mitglied ausweisen können.

22. Sämtliche im Fitnesscenter angeschlagenen und bekanntgegebenen zusätzlichen Bestimmungen/Regeln/Nutzungsvoraussetzungen sowie die Hausordnung stellen einen integrierenden Vertragsbestandteil dar. K-Fit ist berechtigt, diese mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. K- Fit wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen. Diese Änderungen werden im Center oder auch online publiziert.

23. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die hiermit vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung, die allgemeinen Bestimmungen, Weisungen des Personals, etc. können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages.

24. Die von der K-Fit zur Verfügung gestellten Garderobenspinde dürfen vom Mitglied ausschliesslich während seiner Anwesenheit im Center genutzt werden. Ebenfalls wird allen Mitgliedern empfohlen ein eigenes Schloss mitzunehmen und den Garderobenspind abzuschliessen, denn das K-Fit haftet nicht bei Diebstählen. Das Fitnesscenter ist berechtigt, die über die Anwesenheitszeit hinaus verwendeten Schränke zu öffnen, den Inhalt an sich zu nehmen, bei sich zu hinterlegen und spätestens nach einem Monat zu entsorgen, falls der rechtmässige Eigentümer den Inhalt in dieser Zeit nicht abgeholt hat. Hier gilt: Trainingszeit = Anwesenheitszeit.

25. Die von der K-Fit zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschliesslich während seiner Anwesenheit im Center genutzt werden. Das Fitnesscenter behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeuges vor.

26. Es ist dem Mitglied untersagt, in den Centern zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtmittel oder andere unerwünschte Substanzen zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Center mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Centern anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoss gegen diese Bestimmung ist die K-Fit berechtigt, den Mitgliedervertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von CHF 350.- geltend zu machen.

27. K-Fit akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss fällig. Bei unbefristeter Weiterführung des Vertrages ist der Abonnementspreis jeweils zu Beginn des Monats geschuldet. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungstermine werden dem Mitglied zuerst automatische Zahlungserinnerungen per Mail gesendet. Sofern nach der Erinnerung keine Zahlung erfolgt, bei der ersten Mahnung eine Gebühr von 20 CHF und für die zweite Mahnung eine Gebühr von 30 CHF erhoben.

28. Befindet sich das Mitglied mit einer (oder mehreren) Monatszahlung(en) in Verzug, so kann die K-Fit entweder die fällige(n) Monatszahlung(en) oder den Restbetrag bis zum Ende der Vertragsdauer in einer einmaligen Zahlung fordern oder aber vom Vertrag zurücktreten. K-Fit behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzzahlungen vor.

29. Im Falle, dass ich meiner Zahlungspflicht gegenüber der K-FIT AG innert Zahlungsfrist nicht nachkomme, erkläre ich mich zwecks Inkassos einverstanden mit:

  • - Der Weitergabe meiner im Rahmen der Geschäftsbeziehung gesammelten Personendaten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Dienstleistungen, Rechnung, Zahlungserinnerung, Mahnung, E-Mailadresse, Telefonnummer) an die mediserv AG, Neuengasse 5, 2502 Biel/Bienne. Die mediserv AG ihrerseits kann meine Personendaten an die CRIF AG, Hagenholzstrasse 81, 8050 Zürich zur Auftragserfüllung weitergeben.
  • - Der Einholung betreibungsrechtlicher Auskünfte und Informationen zur Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit durch die mediserv AG bei den zuständigen Behörden und der CRIF AG.
  • - Zusätzlichen Bearbeitungsgebühren oder Verzugskosten im Falle, dass ich meinen Zahlungsverpflichtungen nicht innert Zahlungsfrist nachkomme und deswegen durch die mediserv AG in Verzug gesetzt werde (Kosten sind abhängig von der Forderungshöhe): bis CHF 500 Forderungshöhe (max. CHF 180), bis CHF 1'000 Forderungshöhe (max. CHF 295), bis CHF 1'600 Forderungshöhe (max. CHF 355), ab CHF 1'600 Forderungshöhe (max. CHF 445).

Ich entbinde die K-FIT AG sowie die Mitarbeitenden der mediserv AG von einer allfälligen Schweigepflicht, soweit dies für das Inkasso und die Geltendmachung der Forderung erforderlich ist. Meine Zustimmung erfolgt freiwillig und gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen. Ich kann diese jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen.

30. Zuviel bezahlte Beiträge werden für Folgemonate verbucht und werden nicht zurückerstattet. Ist keine weitere Buchung möglich, werden Beiträge abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- zurückerstattet.

31. K-Fit übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Wertsachen, Geld oder Kleidern und dergleichen. Ebenso lehnt K-Fit jede Haftung für Verletzungen oder sonstige Schäden ab, die sich das Mitglied bei Ausübung der Aktivitäten zuzieht und die nicht auf eine mangelhaft unterhaltene Infrastruktur zurückzuführen sind. Für die Folgen nicht vertragskonformer Aktivitäten im Fitnesscenter besteht ebenfalls keinerlei Haftung seitens des Fitnesscenters. Im Falle von Ansprüchen unabhängig ihres Rechtsgrundes haftet die K-Fit nur für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Für den Schaden, den eine Hilfsperson in Ausübung ihrer Verrichtungen verursacht, haftet K-Fit nicht. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

32. K-Fit kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (Online) bekannt gegeben. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist unter www.k-fit.ch einsehbar.

33. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. In diesem Fall vereinbaren die beiden Parteien den Vertrag den Gegebenheiten anzupassen und unwirksame Bestimmungen durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn der Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen.

34. Für allfällige Streitigkeiten wird die Stadt Bern als Gerichtsstand vereinbart.